Bauberatung

Beratung

Sie möchten oder haben eine Neu- bzw. Umbaumaßnahme, würden aber gerne aus Kostengründen so viel wie möglich in Eigenleistung erledigen? Dann könnten wir Ihnen behilflich sein!

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen hierzu an: 

Beratung bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen: z.B. als Unterstützung für die Auswahl Ihrer Baustoffe, Wärmeverbundsysteme, aber auch bei rechtlichen Fragen sowie bei sonstigen Anliegen rund um Ihr Projekt.

Aufgrund unserer Qualifikationen, unterstützen wir Sie auch gerne bei der Umsetzung Ihrer Projekte, diese sind:

  • Metallbau Handwerksmeister                                           
  • Dachdeckermeister
  • Schweißfachmann
  • Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
  • Sachkundiger für Zementfasergebundene Asbeststäube
Bauleitung

Gerne übernehmen wir für Sie zu Unterstützung die Leitung Ihrer Projekte. 

Arbeits- und Sicherheitskonzepte

Zur Ihrer Unterstützung übernehmen wir gerne für sie die Erstellung und Unterweisung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und bei diversen Voranmeldungen bei den Ämtern. 

SiGeKo & Information

Sicherheits- und Gesundheitskoordination/Erstellung der Vorankündigung:

Die Vorankündigung einer Baumaßnahme hat durch den Bauherrn spätestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z. B. Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz) zu erfolgen. Die Vorankündigung ist zu erstellen, wenn entweder der Gesamtumfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet oder alternativ der Umfang der Arbeiten 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig über mindestens eine Arbeitsschicht tätig werden („Baustelle“ im Sinne der BaustellV). Die Erstellung einer Vorankündigung kann gegebenenfalls der Koordinator übernehmen, unterschreiben sollte der Bauherr (bzw. der Verantwortliche Dritte) als Normadressat der BaustellV. Eine Regelung zur Unterschrift – analog eines Bauantrages oder einer Baubeginnanzeige – gibt es bei der BaustellV nicht und ist auch behörden- oder verwaltungsintern nicht einheitlich (meist gar nicht) geregelt.

Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitssschutzplanes:

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) muss erstellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden oder alternativ, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erstellt werden muss. Die Erstellung des SiGePlans ist während der Planung der Bauausführungen zu erarbeiten. Der SiGePlan ist nach RAB 31 („Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“) zu erstellen und muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber und Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungenräumliche und zeitliche Arbeitsabläufe gewerkbezogene Gefährdungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten (nach Anhang II der BaustellV) enthalten.

Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten ab der baulichen Anlage:

Mit der Unterlage schafft der Bauherr/Koordinator eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage. Die Unterlage ist zu erstellen, wenn mehr als ein Arbeitgeber an der Ausführung der Baumaßnahme beteiligt ist. Die Unterlage ermöglicht ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten an der baulichen Anlage (z. B. Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten).Eine Unterlage nach § 3 Abs. 2 BaustellV ist entsprechend RAB 32 („Unterlage für spätere Arbeiten“) zu erstellen, die Anforderungen an Inhalt und Form der Unterlage festlegt. Erforderliche Angaben, Teil der baulichen Anlage, Art der Arbeit, Gefahren, Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Sachverständigengutachten für Be- & Unbebaute Grundstücke

Wertermittlung Ihrer Grundstücke und Immobilien.

  • An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien
  • Finanzierungen bei Banken
  • Versicherungen
  • Erbe
  • Sonstige Anliegen wo eine Wertermittlung benötigt wird
Erstellung von Schadensgutachten

Erstellung von Gutachten für die Beurteilung von Schäden in den Bereichen Dach- und Fassadentechnik sowie Metallbau.

  • Schlechtleistung von Handwerkern oder Dienstleistern
  • Produkt Fehler